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LSG Berlin-Brandenburg, 15.02.2012 - L 9 KR 52/09 |
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LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15. Februar 2012 - L 9 KR 52/09 (https://dejure.org/2012,25250)
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Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 7 SGB 4, § 7a SGB 4, § 28 SGB 4, § 1 SGB 6, § 24 Abs 1 SGB 3
Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei einem im Unternehmen des Betriebsinhabers beschäftigten Ehegatten
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 7 SGB 4, § 7a SGB 4, § 28 SGB 4, § 1 SGB 6
Versicherungspflicht - abhängige Beschäftigung - (Mit-)Unternehmerschaft einer Ehegattin - langjährige Zahlung von Pflichtbeiträgen zur Sozialversicherung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Potsdam, 18.11.2008 - S 3 KR 181/06
- LSG Berlin-Brandenburg, 15.02.2012 - L 9 KR 52/09
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- LSG Hessen, 27.10.2011 - L 8 KR 175/09
Sozialversicherungspflicht - Beschäftigung eines Familienangehörigen - Ehegatte - …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.02.2012 - L 9 KR 52/09
Es ist daher folgerichtig, eine von Anfang an latent vorhandene Rechtsmacht auch dann für eine abhängige Beschäftigung ausschlaggebend sein zu lassen, wenn von ihr konkret noch kein Gebrauch gemacht worden ist (Hessisches LSG, Urteil vom 27. Oktober 2011, L 8 KR 175/09, veröffentlicht in Juris). - BSG, 25.01.2006 - B 12 KR 30/04 R
Sozialversicherungspflicht - GmbH-Gesellschafter - Mehrheitsgesellschafter - …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.02.2012 - L 9 KR 52/09
Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so, wie sie praktiziert wird, und die praktizierte Beziehung so, wie sie rechtlich zulässig ist (BSG, ständige Rechtsprechung seit dem Urteil vom 25. Januar 2006, B 12 KR 30/04 R, veröffentlicht in juris). - BSG, 17.12.2002 - B 7 AL 34/02 R
Arbeitslosengeld - Anwartschaftszeit - Versicherungspflichtverhältnis - …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.02.2012 - L 9 KR 52/09
Allerdings ist bei der Übernahme von Leitungsaufgaben sowie zwischen Ehegatten die Abhängigkeit im Allgemeinen weniger stark ausgeprägt, sodass das Weisungsrecht regelmäßig nur mit gewissen Einschränkungen ausgeübt wird (BSG, Urteil vom 17. Dezember 2002, B 7 AL 34/02 R, veröffentlicht in juris), ohne dass dies der Annahme einer abhängigen Beschäftigung entgegenstünde.
- LSG Berlin-Brandenburg, 07.08.2013 - L 9 KR 269/11
Krankenversicherung - Versicherungspflicht - Versicherungsfreiheit - …
Von einem Beschäftigten gewährte Kreditsicherheiten zugunsten seines Arbeitgebers können allein, d.h. ohne gleichzeitiges Hinzutreten von zusätzlichen Gewinnchancen, kein Unternehmerrisiko begründen (BSG, Beschluss vom 09. Oktober 1984, Az.: 12 BK 21/84, zitiert nach juris; Senat, Urteile vom 15. Februar 2012, Az.: L 9 KR 52/09, L 9 KR 332/09 und L 9 KR 259/09, zitiert nach juris). - LSG Baden-Württemberg, 18.03.2014 - L 11 R 1186/13 Von einem Beschäftigten gewährte Kreditsicherheiten zugunsten seines Arbeitgebers können allein, d.h. ohne gleichzeitiges Hinzutreten von zusätzlichen Gewinnchancen, kein Unternehmerrisiko begründen (BSG 09.10.1984, B 12 BK 21/84, zitiert nach juris; LSG Berlin-Brandenburg 15.02.2012, L 9 KR 52/09, L 9 KR 332/09 und L 9 KR 259/09, zitiert nach juris).
- LSG Baden-Württemberg, 23.06.2015 - L 11 R 871/14 Von einem Beschäftigten gewährte Kreditsicherheiten zugunsten seines Arbeitgebers können allein, dh ohne gleichzeitiges Hinzutreten von zusätzlichen Gewinnchancen, kein Unternehmerrisiko begründen (BSG 09.10.1984, 12 BK 21/84, Die Beiträge 1985, 72; Senatsurteil vom 18.03.2014, L 11 R 1186/13; LSG Berlin-Brandenburg 15.02.2012, L 9 KR 52/09, L 9 KR 332/09 und L 9 KR 259/09, jeweils juris).